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Geschäfte die unsere Voraussetzungen erfüllen

Diese Geschäfte Einrichtungen mussten schließen/diese Dienstleistungen durften nicht erbracht werden und sind somit berechtigt am Dankeschein-Programm teilzunehmen:

  • Angelbedarf
  • Außer-Haus-Verkauf von gaststättenähnlichen Einrichtungen (wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen)
  • Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze zu touristischen Zwecken
  • Bekleidungsgeschäfte
  • Blumenläden
  • Buchhandel
  • Copyshops
  • E-Zigaretten Shops
  • Fahrradverleih
  • Fahrschulen
  • Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen
  • Fotoläden
  • Frisöre (erlaubt bleibt die medizinische Zweithaarversorgung)
  • Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Cafés in Bäckereien, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen
  • Kfz-Handel
  • Koch- und Grillschulen
  • Kosmetikstudios
  • Massagestudios (erlaubt bleiben Massagepraxen mit Kassenzulassung)
  • Mobile Dienstleister, die nicht zur Gesundheitswirtschaft gehören
  • (Frisöre, Kosmetik, kosmetische Fußpflege)
  • Mobile Verkaufsstände von Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen
  • Nagelstudios
  • Outlet-Center
  • Pfandleihhäuser, Verkauf von Pfandsachen
  • Piercingstudios
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • Reisebusse im touristischen
  • Verkehr
  • Reisegewerbe, Verkauf von
  • Waren als Haustürgeschäft
  • Schreibwarenhandel
  • Sonnenstudios
  • Spielwarenhandel
  • Studios für kosmetische Fußpflege
  • Tabakläden
  • Tattoostudios
  • Tourismushotels
  • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und Wettannahmestellen
  • Verkaufsstände außerhalb geschlossener Räumlichkeiten mit persönlicher Bedienung
  • Waxingstudios
  • Wein- und Spirituosenhandlungen
  • hauptberufliche Soloselbstständige
  • haupterwerbstätige Kunstschaffende

Diese Einrichtungen durften geöffnet bleiben/diese Dienstleistungen durften weiter erbracht werden, und sind somit NICHT berechtigt am Dankeschein-Programm teilzunehmen:

  • Abhol- und Lieferdienste einschl. solche des Onlinehandels, auch für Gaststätten und ähnliche
  • Einrichtungen
  • Annahmestellen für Toto-Lotto-Scheine
  • Apotheken
  • Augenoptiker
  • Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten
  • Autovermietung, Car-Sharing
  • Bäckereien/Konditoreien
  • Banken und Sparkassen
  • Baumärkte
  • Baustoffstandorte
  • Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze (ausschließlich zu geschäftlichen, dienstlichen oder in besonderen Härtefällen auch zu privaten Zwecken)
  • Betriebskantinen (ohne Bewirtung externer Gäste)
  • Bestatter
  • Brennstoffhandel
  • Campingplätze für Personen mit dortigem Erstwohnsitz
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
  • Drogerien mit Verkauf von Lebensmitteln oder Getränken
  • Einzelhändler für Gase, insbesondere für medizinische Gase
  • Ersatzteilverkauf in Werkstätten, Autoteile- und Zubehörverkauf
  • Fahrradwerkstätten (auch untergeordneter Fahrradhandel)
  • Fotografendienstleistungen (insbes. Pass-, Werbe- und Produktfotografie)
  • Freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, etc.)
  • Medizinische Fußpflege (stationär und mobil)
  • Gärtnereien
  • Gartenbaubedarf
  • Gesundheitsdienstleistungen und medizinische Behandlungen (auch mobil) (Tätigkeiten der Gesundheitsversorgungen nach SGB V und SGB XI oder Assistenzleistungen nach SGB IX, sowie Massagepraxen mit Kassenzulassung, Physiotherapeuten und Heilpraktiker)
  • Getränkemärkte
  • Großhandel
  • Hofläden
  • Hörgeräteakustiker
  • Kaminkehrer
  • Kfz-Werkstätten
  • Kioske
  • Landhandel mit Dünger, Pflanzenschutz, Saatgut landwirtschaftlichen Maschinen, Ersatzteilen usw.
  • Landmaschinenreparatur,
  • Landmaschinenersatzteile
  • Lebensmitteleinzelhandel
  • Lebensmittelspezialgeschäfte im weiteren Sinne (z. B. Tee-, Kaffee und Süßwarenhandel, Nahrungsergänzungsmittel)
  • ohne Ausschank und Verkostung von Getränken
  • Medizinische Zweithaarversorgung
  • Metzgereien
  • Mischbetriebe des Handwerks, die daneben auch verkaufen (z.B. Schreinereien mit Küchenstudio oder Sanitärbetriebe mit Verkaufsausstellung)
  • Musiklehrer mit Einzelunterricht
  • Orthopädieschuhmacher
  • Personal Trainer, Ernährungsberater und ähnliche Dienstleister in Einzelberatung
  • Pfandleihhäuser, nur Pfandannahme
  • Poststellen, Postagenturen und Paketstationen (auch in Partnerfilialen, bei denen für das Kerngeschäft ein Öffnungsverbot besteht)
  • Raiffeisenmärkte
  • Reifenservice
  • Reisebüros
  • Sanitätshäuser
  • Schuh- und Schlüsselreparatur
  • Servicestellen von Telekommunikations-unternehmen
  • Spezialisierte Baustoffhändler für Farben, Bodenflächen usw.
  • Stördienste aller Art, insbes.
  • Schlüsseldienste
  • Tankstellen
  • Textilreinigung
  • Tierbedarf
  • Tiergesundheitsdienstleistungen (z. B. Physiotherapie und Veterinär)
  • Tiersalons (z. B. Hundesalons, Hundefrisöre), sofern Tier abgegeben wird
  • Tiertraining (Einzelbetreuung außerhalb geschlossener Freizeiteinrichtungen)
  • Verkauf von Jägereibedarf
  • Verkehrsdienstleistungen aller Art einschl. Taxen
  • Verkaufsautomaten
  • Verkaufsstände außerhalb geschlossener Räumlichkeiten mit Vertrauenskassen
  • Versicherungsbüros
  • Warenlieferung und Montage
  • Waschsalons
  • Waschstraßen und Selbstwaschanlagen (ohne persönlichen Kundenkontakt)
  • Wein- und Spirituosenverkauf (Direktvermarktung unmittelbaram Produktionsort, ohne Ausschank und Verkostung)
  • Wochenmärkte
  • Zeitungen und Zeitschriften