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Geschäfte die unsere Voraussetzungen erfüllen
Diese Geschäfte Einrichtungen mussten schließen/diese Dienstleistungen durften nicht erbracht werden und sind somit berechtigt am Dankeschein-Programm teilzunehmen:
- Angelbedarf
- Außer-Haus-Verkauf von gaststättenähnlichen Einrichtungen (wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen)
- Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze zu touristischen Zwecken
- Bekleidungsgeschäfte
- Blumenläden
- Buchhandel
- Copyshops
- E-Zigaretten Shops
- Fahrradverleih
- Fahrschulen
- Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen
- Fotoläden
- Frisöre (erlaubt bleibt die medizinische Zweithaarversorgung)
- Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Cafés in Bäckereien, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen
- Kfz-Handel
- Koch- und Grillschulen
- Kosmetikstudios
- Massagestudios (erlaubt bleiben Massagepraxen mit Kassenzulassung)
- Mobile Dienstleister, die nicht zur Gesundheitswirtschaft gehören
- (Frisöre, Kosmetik, kosmetische Fußpflege)
- Mobile Verkaufsstände von Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen
- Nagelstudios
- Outlet-Center
- Pfandleihhäuser, Verkauf von Pfandsachen
- Piercingstudios
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- Reisebusse im touristischen
- Verkehr
- Reisegewerbe, Verkauf von
- Waren als Haustürgeschäft
- Schreibwarenhandel
- Sonnenstudios
- Spielwarenhandel
- Studios für kosmetische Fußpflege
- Tabakläden
- Tattoostudios
- Tourismushotels
- Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und Wettannahmestellen
- Verkaufsstände außerhalb geschlossener Räumlichkeiten mit persönlicher Bedienung
- Waxingstudios
- Wein- und Spirituosenhandlungen
- hauptberufliche Soloselbstständige
- haupterwerbstätige Kunstschaffende
Diese Einrichtungen durften geöffnet bleiben/diese Dienstleistungen durften weiter erbracht werden, und sind somit NICHT berechtigt am Dankeschein-Programm teilzunehmen:
- Abhol- und Lieferdienste einschl. solche des Onlinehandels, auch für Gaststätten und ähnliche
- Einrichtungen
- Annahmestellen für Toto-Lotto-Scheine
- Apotheken
- Augenoptiker
- Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten
- Autovermietung, Car-Sharing
- Bäckereien/Konditoreien
- Banken und Sparkassen
- Baumärkte
- Baustoffstandorte
- Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze (ausschließlich zu geschäftlichen, dienstlichen oder in besonderen Härtefällen auch zu privaten Zwecken)
- Betriebskantinen (ohne Bewirtung externer Gäste)
- Bestatter
- Brennstoffhandel
- Campingplätze für Personen mit dortigem Erstwohnsitz
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
- Drogerien mit Verkauf von Lebensmitteln oder Getränken
- Einzelhändler für Gase, insbesondere für medizinische Gase
- Ersatzteilverkauf in Werkstätten, Autoteile- und Zubehörverkauf
- Fahrradwerkstätten (auch untergeordneter Fahrradhandel)
- Fotografendienstleistungen (insbes. Pass-, Werbe- und Produktfotografie)
- Freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, etc.)
- Medizinische Fußpflege (stationär und mobil)
- Gärtnereien
- Gartenbaubedarf
- Gesundheitsdienstleistungen und medizinische Behandlungen (auch mobil) (Tätigkeiten der Gesundheitsversorgungen nach SGB V und SGB XI oder Assistenzleistungen nach SGB IX, sowie Massagepraxen mit Kassenzulassung, Physiotherapeuten und Heilpraktiker)
- Getränkemärkte
- Großhandel
- Hofläden
- Hörgeräteakustiker
- Kaminkehrer
- Kfz-Werkstätten
- Kioske
- Landhandel mit Dünger, Pflanzenschutz, Saatgut landwirtschaftlichen Maschinen, Ersatzteilen usw.
- Landmaschinenreparatur,
- Landmaschinenersatzteile
- Lebensmitteleinzelhandel
- Lebensmittelspezialgeschäfte im weiteren Sinne (z. B. Tee-, Kaffee und Süßwarenhandel, Nahrungsergänzungsmittel)
- ohne Ausschank und Verkostung von Getränken
- Medizinische Zweithaarversorgung
- Metzgereien
- Mischbetriebe des Handwerks, die daneben auch verkaufen (z.B. Schreinereien mit Küchenstudio oder Sanitärbetriebe mit Verkaufsausstellung)
- Musiklehrer mit Einzelunterricht
- Orthopädieschuhmacher
- Personal Trainer, Ernährungsberater und ähnliche Dienstleister in Einzelberatung
- Pfandleihhäuser, nur Pfandannahme
- Poststellen, Postagenturen und Paketstationen (auch in Partnerfilialen, bei denen für das Kerngeschäft ein Öffnungsverbot besteht)
- Raiffeisenmärkte
- Reifenservice
- Reisebüros
- Sanitätshäuser
- Schuh- und Schlüsselreparatur
- Servicestellen von Telekommunikations-unternehmen
- Spezialisierte Baustoffhändler für Farben, Bodenflächen usw.
- Stördienste aller Art, insbes.
- Schlüsseldienste
- Tankstellen
- Textilreinigung
- Tierbedarf
- Tiergesundheitsdienstleistungen (z. B. Physiotherapie und Veterinär)
- Tiersalons (z. B. Hundesalons, Hundefrisöre), sofern Tier abgegeben wird
- Tiertraining (Einzelbetreuung außerhalb geschlossener Freizeiteinrichtungen)
- Verkauf von Jägereibedarf
- Verkehrsdienstleistungen aller Art einschl. Taxen
- Verkaufsautomaten
- Verkaufsstände außerhalb geschlossener Räumlichkeiten mit Vertrauenskassen
- Versicherungsbüros
- Warenlieferung und Montage
- Waschsalons
- Waschstraßen und Selbstwaschanlagen (ohne persönlichen Kundenkontakt)
- Wein- und Spirituosenverkauf (Direktvermarktung unmittelbaram Produktionsort, ohne Ausschank und Verkostung)
- Wochenmärkte
- Zeitungen und Zeitschriften